Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Seit dem 1. April 2004 wird die Benutzung des Handys beim Radfahren mit 25 Bußgeld bestraft.
Die Welt als Zeichnung
Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Seit dem 1. April 2004 wird die Benutzung des Handys beim Radfahren mit 25 Bußgeld bestraft.