Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Seit dem 1. April 2004 wird die Benutzung des Handys beim Radfahren mit 25 Bußgeld bestraft.
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Die Welt als Zeichnung
Das Telefonieren während der Fahrt ist verboten. Seit dem 1. April 2004 wird die Benutzung des Handys beim Radfahren mit 25 Bußgeld bestraft.